Leistungen
Wir bieten Ihnen persönliche, liebevolle Pflege und Betreuung

Die vom Arzt verordnete häusliche Krankenpflege führen wir kompetent durch und rechnen direkt mit Ihrem Kostenträger ab. Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Hilfe nach dem Pflegeversicherungsgesetz werden von uns bis zu den bewilligten Höchstbeträgen direkt mit den Pflegekassen oder anderen Kostenträgern für Sie abgerechnet.

  • Grundpflege
  • Behandlungspflege (vom Arzt verordnet)
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Nachbarschaftshilfe
Unsere individuelle Serviceleistung

Wir vermitteln Ihnen alle notwendige Pflegehilfsmittel, Hausnotrufgeräte, Essen auf Rädern und vieles mehr. Wir bieten Ihnen Bring und Hol Dienst ihre Medikamente und Rezepten. Wir fahren Sie zum Arzt zum Ihren Termin und holen Sie wieder ab.

    Erste Schritte und Kosten

    Die Pflegeversicherung bezuschusst die Betreuung und Pflege hilfsbedürftiger Personen je nach Pflegegrad. Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung haben alle, die täglich und mindestens für 6 Monate auf Hilfe bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität angewiesen sind.

    Bei festgestellter Pflegebedürftigkeit und Einstufung in die Pflegegrad 0, 1, 2, 3, 4 oder 5 können die Kosten in entsprechender Höhe mit den Pflegekassen abgerechnet werden.

    Als Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen sowie anderer Kostenträger, beraten wir Sie gern über die Möglichkeiten.